Seit über 38 Jahren ist es unsere Philosophie: Einfach gut beraten!
Seit über 38 Jahren ist es unsere Philosophie:Einfach gut beraten!

Impressum

Verantwortlich:

Beranek GmbH

Herr Alexander Beranek

Abt- Angehrn-Str. 80

73450 Neresheim

Kontakt:

Telefon: 07326 / 20 26 99
Telefax: 07326 / 20 23 638
E-Mail: info(at)beranek-vfm.de

Handelsregister HRB 733669, Amtsgericht Ulm

Finanzamt Aalen, Steuernummer 50469/12613
Vermittlerregister: IHK Ostwürttemberg

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der GewO: D-M3B5-1OYPA-72

Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1-2 der GewO: D-F-175-M7LW-46

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs.1 S.1 der GewO: D-W-135-BIXN-81

 

Schlichtungsstelle:
Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 08 06 32
10006 Berlin
(weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de )

 

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
(weitere Informationen unter: www.pkv-ombudsmann.de)

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
(weitere Informationen unter www.bafin.de, Stichwort: Ombudsleute)

 

Beteiligungen:
keine

 

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

 

Rechtlicher Hinweis:  

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann nur durch eine ausdrückliche Distanzierung von diesen Inhalten verhindert werden.

 

Haftungsausschluss:

Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle Links auf unserer Homepage.

 

Urheberschutz:

Trotz sorgfältiger Kontrolle kann es vorkommen, dass wir unwissentlich urheberrechtlich geschütztes Material verwendet haben. Hiermit erklären wir, dass alle Rechte anerkannt werden und notwendige Korrekturen von Texten und Abbildungen nach Kenntnis der Sache umgehend durchgeführt werden. In einem solchen Fall bitten wir die Inhaber entsprechender Rechte, ihre Rechte ohne den unnötigen Umweg über eine Abmahnung mit der Forderung nach Erstattung der Anwaltskosten geltend zu machen.

 

Markensschutz:

Trotz sorgfältiger Kontrolle kann es vorkommen, dass wir unwissentlich registrierte Markennamen (Produktnamen, Handelsmarken usw.) verwendet haben, ohne auf den Markeninhaber hinzuweisen. Hiermit erklären wir, dass alle Markenrechte anerkannt werden und notwendige Korrekturen von Texten und Abbildungen nach Kenntnis der Sache umgehend durchgeführt werden. In einem solchen Fall bitten wir die Inhaber entsprechender Rechte, ihre Rechte ohne den unnötigen Umweg über eine Abmahnung mit der Forderung nach Erstattung der Anwaltskosten geltend zu machen.

 

 

Datenschutz

 

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb verarbeiten wir die personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter, Kunden sowie Geschäftspartner in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit. In dieser Datenschutzrichtlinie wird beschrieben, welche Arten von personenbezogenen Daten wir erheben, wie diese Daten genutzt werden, an wen sie übermittelt werden und welche Rechte betroffene Personen im Zusammenhang mit unserer Verarbeitung der Daten haben. Außerdem beschreiben wir, mit welchen Maßnahmen wir die Sicherheit der Daten gewährleisten und wie betroffene Personen Kontakt mit uns aufnehmen können, wenn Fragen zu unserer Datenschutzpraxis bestehen.

Für Fragen, Beschwerden, Auskünfte und Hinweise zum Datenschutz bei RVM wenden Sie sich an datenschutz@beranek-vfm.de oder an den in der Richtlinie genannten externen Datenschutzbeauftragten.

DATENSCHUTZ-RICHTLINIE

Beranek GmbH 

Abt-Angehrn-Str. 80 - 73450 Neresheim

Telefon: 07326-202699 - datenschutz(at)beranek-vfm.de

 

A. DATENSCHUTZORGANISATION

Nach Maßgabe der Art. 37 – 39 DS-GVO / § 38 BDSG hat die Beranek GmbH einen externen Datenschutzbeauftragten (DSB) benannt:

Beranek GmbH 

Alexander Beranek

Abt-Angehrn-Str. 80 - 73450 Neresheim

Telefon: 07326-202699 - datenschutz(at)beranek-vfm.de

 

Dieser nimmt die ihm aus dieser Richtlinie zugewiesenen Aufgaben bei weisungsfreier Anwendung seiner Fachkunde wahr. Für Meldungen, Auskünfte etc. gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden ist der DSB zuständig.

Die Unternehmensabteilungen stellen die hierfür erforderlichen Informationen, Unterlagen etc. zur Verfügung. Gleiches gilt für Anfragen, Beschwerden oder Auskunftsersuchen. Jeder Mitarbeiter unseres Unternehmens kann sich unmittelbar mit Hinweisen, Anregungen oder Beschwerden an den DSB wenden, auf Wunsch wird absolute Vertraulichkeit gewahrt.

Sollte Beranek GmbH  eine Anfrage oder Beschwerde nicht lösen können, haben betroffene Personen Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, in deren Bundesland das Unternehmen seinen Sitz hat. Für Beranek GmbH  ist dies der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/).

Eine Datenübermittlung von der Beranek GmbH findet an Versicherer und Dienstleister statt, um den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz einzudecken. Des Weiteren an öffentliche Stellen und Institutionen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Eine Übersicht über die vorgestellten Geschäftspartner händigen wir auf Wunsch aus.

B. GELTUNGSBEREICH

Diese Richtlinie regelt die datenschutzkonforme Informationsverarbeitung und die entsprechenden Verantwortlichkeiten beim obengenannten Unternehmen (und seiner/n Niederlassung/en) auf Basis der gesetzlichen Regelungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Alle Mitarbeiter sind zur Einhaltung dieser Richtlinie verpflichtet.

Sie richtet sich insbesondere an:

  • Mitarbeiter
  • Kunden
  • Interessenten
  • Versicherer
  • Dienstleister

Hierbei gelten folgende Grundsätze:

  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte
  • Zweckbindung personenbezogener Daten
  • Transparenz
  • Datenvermeidung und Datensparsamkeit
  • Sachliche Richtigkeit / Aktualität der Daten
  • Vertraulichkeit bei der Datenverarbeitung
  • Sicherheit bei der Datenverarbeitung
  • Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von Daten auf Anforderung
  •  

C. BEGRIFFSDEFINITIONEN (ART. 4 DS-GVO)

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person (Betroffener). Beispiele: Name, Vorname, Geburtstag, Adressdaten, Vertragsdaten, E-Mail-Inhalte.

Besondere personenbezogene Daten sind Angaben über rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben, sowie wirtschaftliche Verhältnisse.

Verantwortliche Stelle ist jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt.

D. ERHEBEN, VERARBEITEN UND SPEICHERN PERSONENBEZOGENER DATEN

(ART. 5 + 6 DS-GVO)

Das Erheben, Verarbeiten und Speichern personenbezogener Daten in unserem Unternehmen geschieht auf Basis des von uns verwendeten Maklerauftrages und den mitgeltenden Dokumenten (wie z. B. Maklervollmacht, Einwilligung zur Datenverarbeitung, die separat unterzeichnet werden). Ohne eine konkrete Beauftragung und eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung durch unsere Kunden werden wir nicht tätig (bei Kindern und Jugendlichen wird die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten erteilt). Wir dokumentieren unsere Tätigkeit umfänglich über unser Maklerverwaltungsprogramm und halten konkrete Verfahrensanweisungen für die Ausführung unserer Aufträge vor. Profiling findet in unserem Unternehmen nicht statt. Die Daten werden ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken verarbeitet.
Die Daten unserer Kunden werden nach Kündigung des Maklervertrages nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Bestimmungen zu gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Fristen können zur Verteidigung von möglichen Rechtsansprüchen entsprechend verlängert werden. An Stelle der Löschung tritt die Einschränkung der Verarbeitung.

E. VERPFLICHTUNG AUF VERTRAULICHKEIT

Alle Mitarbeiter werden bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit und der Einhaltung der Arbeitsanweisungen sowie dieser Richtlinie verpflichtet. Die Verpflichtung wird jährlich erneuert und besteht auch nach der Beendigung ihrer Tätigkeit fort.

F. VERARBEITUNGSÜBERSICHTEN (ART. 30 DS-GVO)

Mittels interner Verfahrensübersichten (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten) schaffen wir Transparenz innerhalb des Unternehmens und überprüfen, ob unsere Verfahren besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen und damit einer Vorabkontrolle / Datenschutz-Folgeabschätzung unterliegen. Es besteht die Verpflichtung, diese Übersichten vorzuhalten für eine Einsichtnahme durch die Behörden.

G. BESCHAFFUNG VON HARD- UND SOFTWARE

Sämtliche für unsere Arbeitsabläufe notwendige Hardware (Rechner, Bildschirme, Tastatur, Maus und Peripheriegeräte wie Scanner oder Drucker) wird nach internen Richtlinien gesteuert. Die Rechner werden für die Mitarbeiter bereits konfiguriert und mit den entsprechenden Programmen, die wir im Standard nutzen, ausgestattet.

H. PASSWORTRICHTLINIEN

Um die Zugriffe zu unseren Systemen sicher zu gestalten, ist eine individuelle Authentifizierung notwendig. Für diese wurden interne Regelungen getroffen, an die sich alle Beteiligten halten müssen.

I. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

Wir ergreifen alle uns möglichen Maßnahmen, die nach dem aktuellen Stand der Technik sowie organisatorisch dazu geeignet sind, um Unbefugten keinen Zugriff auf die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu gewähren. Dazu führen wir separate Aufzeichnungen, um die Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung zu dokumentieren.

Eine Übermittlung in Drittländer ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant.

J. RECHTE VON BETROFFENEN (ART. 12 – 23 DS-GVO)

  • Der Betroffene kann Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten welcher Herkunft über ihn zu welchem Zweck gespeichert sind. Falls im Arbeitsverhältnis nach dem jeweils anzuwendenden Arbeitsrecht weitergehende Einsichtsrechte in Unterlagen des Arbeitgebers (z. B. Personalakte) vorgesehen sind, so bleiben diese unberührt.
  • Werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt, muss auch über die Identität des Empfängers oder über die Kategorien von Empfängern Auskunft gegeben werden.
  • Sollten personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig sein, kann der Betroffene ihre Berichtigung oder Ergänzung verlangen.
  • Der Betroffene kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung widersprechen. Für diese Zwecke müssen die Daten für die Verarbeitung eingeschränkt (gesperrt) werden.
  • Der Betroffene ist berechtigt, die Löschung seiner Daten zu verlangen, wenn die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten fehlt oder weggefallen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Zweck der Datenverarbeitung durch Zeitablauf oder aus anderen Gründen entfallen ist. Bestehende Aufbewahrungspflichten und einer Löschung entgegenstehende schutzwürdige Interessen müssen beachtet werden.
  • Der Betroffene hat ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung seiner Daten mit Wirkung auf die Zukunft, das zu berücksichtigen ist, wenn sein schutzwürdiges Interesse aufgrund einer besonderen persönlichen Situation das Interesse an der Verarbeitung überwiegt. Dies gilt nicht, wenn eine Rechtsvorschrift zur Durchführung der Verarbeitung verpflichtet.
  • Der Betroffene hat das Recht auf Datenübertragbarkeit. Das bedeutet das Recht, die personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtig werden.
  • Der Betroffene hat ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, in deren Bundesland das Unternehmen seinen Sitz hat. Die für Beranek GmbH zuständige Aufsichtsbehörde finden Sie zu Beginn der Beschreibung unserer Datenschutzorganisation.

K. VERFAHREN BEI „DATENPANNEN“ (ART. 33 DS-GVO)

Jeder Mitarbeiter soll seinem jeweiligen Vorgesetzten, der Geschäftsführung oder dem DSB unverzüglich Fälle von Verstößen gegen diese Datenschutzrichtlinie oder andere Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzvorfälle) melden. Die verantwortliche Führungskraft ist verpflichtet, den DSB umgehend über Datenschutzvorfälle zu unterrichten.

In Fällen von unrechtmäßiger Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte, unrechtmäßigem Zugriff durch Dritte auf personenbezogene Daten, oder bei Verlust personenbezogener Daten sind die im Unternehmen vorgesehenen Meldungen unverzüglich vorzunehmen, damit nach staatlichem Recht bestehende Meldepflichten von Datenschutzvorfällen erfüllt werden können.

ESG-Informationspflicht

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nicht oder nur bedingt berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage jedoch berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit bin ich jedoch nicht verantwortlich. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird ggfls. eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?


Als Nachhaltigkeitsrisiko (ESG-Risiko) wird ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnte.


Welche Nachhaltigkeitsrisiken gibt es in den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung?
 

Umwelt:
Nachhaltigkeitsrisiken in diesem Bereich unterteilen sich in physische Risiken und Transitionsrisiken.
Physische Risiken ergeben sich z.B. im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen. Direkte Folgen sind z.B. Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen und Stürme; indirekte Folgen können der Zusammenbruch von Lieferketten oder die Aufgabe wasserintensiver Geschäftstätigkeiten bis hin zu klimabedingter Migration und bewaffneten Konflikten sein.
Transitionsrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft.


Soziales:
Soziale Risiken ergeben sich zum Beispiel aus der Nichteinhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes oder anerkannter arbeitsrechtlicher Standards.


Unternehmensführung:
Im Bereich Unternehmensführung können Risiken zum Beispiel durch Bußgeldzahlungen wegen hinterzogener Steuern oder Korruption entstehen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand lt. Maklervertrag

 

(1) Der Versicherungsmaklervertrag unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bezieht sich nur auf die im Maklervertrag ausdrücklich benannten privatrechtlichen Versicherungsverträge, für die eine Vermittlungstätigkeit gewünscht wurde oder eine Verwaltungsübernahme auf den Makler erfolgte.

 

(2) Es kann gesondert vereinbart werden, dass sich die Beauftragung auf bereits beim Abschluss dieses Vertrages bestehende

Versicherungsverhältnisse erstrecken soll. Diese Vertragsverhältnisse werden dann künftig durch den Makler verwaltet, sofern sie der Versicherer courtagepflichtig in den Bestand des Maklers überträgt.

 

(3) Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung, außer für die Vermittlung und/oder Verwaltung des gewünschten Versicherungsschutzes des Mandanten besteht nicht. Insbesondere ist eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht von der Maklertätigkeit umfasst.

 

(4) Schließt der Mandant nach Abschluss des vorliegenden Vertrages einen Versicherungsvertrag über einen anderen Vermittler ab, so erstreckt sich der vorliegende Maklervertrag nicht auf diesen über den anderen Vermittler abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Den Makler trifft diesbezüglich keine Beratungspflicht; es sei denn der Mandant legt den entsprechenden Vertrag gegenüber dem Makler offen und der Versicherer stimmt einer Übertragung des Versicherungsvertrages in den Bestand des Maklers zu.

 

(5) Wünscht der Mandant nach Abschluss des vorliegenden Maklervertrages die Vermittlung eines Versicherungsvertrages zusätzlich zu den in diesem Maklervertrag festgelegten Verträgen und nimmt der Makler daraufhin eine Beratung gegenüber dem Mandanten auf, so erstreckt sich der vorliegende Maklervertrag auch auf diese Beratung und den neu vermittelten Versicherungsvertrag.

 

2. Pflichten des Mandanten

 

(1) Der Mandant ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Dies gilt auch für Änderungen seiner Risiko- oder Rechtsverhältnisse oder der zugrunde liegenden Tatsachen nach Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein könnten. Unterlässt der Mandant die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. Insbesondere hat er dem Makler unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben.

 

(2) Bei der Bearbeitung der Vermittlungsanfrage kann nur der vom Mandanten geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der dargelegte Sachverhalt ist als vollständig, wahrheitsgemäß und abschließend als Beratungsgrundlage anzunehmen.

 

(3) Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage sich nach der Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des Mandanten zu informieren. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, auch wenn der Mandant selbst erst später eigene Kenntnis erhält.

 

(4) Der Mandant verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und -konzepte des Maklers nur mit seiner schriftlichen vorherigen Einwilligung an Dritte (z.B. Kreditinstitute, Konkurrenzunternehmen) weiterzugeben. Für eigene Versicherungsanalysen und individuell erstellte Deckungskonzepte nimmt der Makler Urheberrechtschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch. Eine Haftungsverantwortung des Maklers für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.

 

(5) Die aus den Versicherungsverträgen unmittelbar erwachsenden Verpflichtungen, wie die Prämienzahlungen, Anzeigepflichten und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten, etc. sind vom Mandanten zu erfüllen.

 

(6) Der Mandant ist verpflichtet, dem Makler die vertragsbezogene Korrespondenz des Versicherers für eine gewünschte

Interessenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Versicherer ausschließlich über den Makler zu führen.

 

(7) Der Mandant ist unabhängig von dem Fortbestand des vorliegenden Maklervertrages jederzeit berechtigt einen anderen Vermittler mit der Vermittlung und Verwaltung seiner Versicherungsverträge zu beauftragen. Der Mandant ist zuvor verpflichtet den Makler über die neue Beauftragung zu informieren, damit der Makler an der geordneten Übernahme der Verwaltung durch den neubeauftragten Vermittler mitwirken kann. Alsdann ist davon auszugehen, dass der neubeauftragte Vermittler ab dem berechtigten Übernahmezeitpunkt der Versicherungsverträge die Vergütung vom Versicherer erhält und seinerseits die umfassende Betreuungstätigkeit gegenüber dem Mandanten erbringt. Ein Anlass für eine weitere Verwaltungstätigkeit des Maklers für den Mandanten besteht daher nicht. Beiden Parteien steht es frei die Zusammenarbeit ganz oder teilweise zu beenden. Der vom Mandanten neubeauftragte Vermittler haftet selbständig gegenüber dem Mandanten für seine Beratung.

Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht.

 

3. Tätigkeiten des Maklers

 

(1) Der Makler nimmt eine Vorauswahl von geeigneten Versicherern und Versicherungsprodukten vor, welche den mitgeteilten

Mandantenwünschen und Bedürfnissen entsprechen könnten. Der Makler berücksichtigt lediglich solche Versicherer, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. Der Makler übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Versicherer, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Der Makler berücksichtigt nur diejenigen Versicherer, die bereit sind mit ihm zusammenzuarbeiten und ihm eine übliche Courtage für seine Tätigkeiten bezahlen. Versicherer die nicht mit Maklern zusammenarbeiten oder andere nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugängliche Deckungskonzepte können von dem Makler nicht berücksichtigt werden.

 

(2) Der Makler erhält ausreichend Zeit, um die Vermittlung eines Versicherungsvertragsverhältnisses vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Versicherern einzuholen. Benötigt der Mandant eine sofortige Deckung eines Risikos, kann diese Anfrage an den Makler in Textform erfolgen. Die Annahme der Beauftragung bedarf der ausdrücklichen Erklärung des Maklers in Textform. Die Vereinbarung eines unverzüglichen Tätigwerdens des Maklers, um für den Mandanten vorläufigen Versicherungsschutz zu beschaffen, bedarf eines gesonderten und ausdrücklichen Vertragsschlusses zwischen den Parteien.

 

(3) Der Makler kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos erklärt. Der Mandant wird darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt, sofern der Mandant seine versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt.

 

(4) Der Mandant kann jederzeit vom Makler die Überprüfung und Aktualisierung der vermittelten Versicherungsverträge an eine veränderte Risiko-, Markt- und/oder Rechtslage verlangen. Erst nach entsprechender Mitteilung entsteht für den Makler diese Tätigkeitspflicht. Sodann übernimmt der Makler eine Überprüfung des Versicherungsschutzes anhand der veränderten Rechts-, Risiko- und Marktverhältnisse und veranlasst nach Weisung des Mandanten ggf. die Änderung und/oder Erweiterung des Versicherungsschutzes.

 

(5) Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des Maklers erteilt dieser auf Anfrage des Mandanten jederzeit Auskunft zu dem vermittelten Vertragsverhältnis.

 

(6) Der Makler verpflichtet sich, die Versicherer nur entsprechend der Weisungen des Mandanten zu informieren. Erklärungen, die er im Auftrage seines Mandanten an die Versicherer weiterleitet, werden dem Mandanten zugerechnet. Darüber hinausgehende Informationen werden an den/oder die Versicherer oder sonstige Dritte nicht weitergegeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

4. Haftungsbegrenzung/Ausschlüsse

 

(1) Die Haftung aus der Versicherungsvermittlung trägt ausschließlich der persönlich beratende Vermittler, welcher in der zu erteilenden Erstinformation nach § 11 VersVermV zu benennen war. Er ist selbständiger Versicherungsvermittler mit eigener Zulassung und kein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe des Maklers.

 

(2) Die Haftung des Maklers für eine Verletzung seiner Pflichten – mit Ausnahme der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflicht nach §§ 60, 61, 63 VVG -, insbesondere seiner Verwaltungs- und Betreuungspflichten, ist gemäß § 9 VersVermV auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

 

(3) Ferner ist die Haftung des Maklers für eine Verletzung seiner gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60, 61, 63 VVG ebenfalls der Höhe nach gemäß § 9 VersVermV auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall begrenzt.

 

(4) Für Vermögensschäden, die dem Mandanten infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Makler nicht.

 

(5) Schadensersatzansprüche des Mandanten aus diesem Vertrag verjähren spätestens nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt zum Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Mandant Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

 

(6) Die in diesem Paragraphen Abs. 2, 3, 4 und 5 geregelten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung des Maklers oder die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche des Mandanten auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit beruhen.

 

(7) Für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse wegen nicht vollständiger, unverzüglicher oder wahrheitsgemäßer Information des Mandanten ist die Haftung für Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, der Mandant weist dem Makler nach, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

 

(8) Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, für Produktangaben oder Versicherungsbedingungen der Versicherer oder sonstiger für den Mandanten tätiger Dritter haftet der Makler nicht.

 

5. Abtretungsverbot und Aufrechnungsverbot

 

Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Mandanten gegen den Makler sind

nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.

 

6. Erklärungsfiktion

 

Der Mandant nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch den Makler angezeigt worden sind, der Mandant innerhalb einer Frist von einen Monat ab Zugang der Änderung keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat, und er von dem Makler mit dem Änderungsschreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.

 

7. Rechtsnachfolge

 

Der Mandant willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Makler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. Im Fall der Vertragsübernahme steht dem Mandanten das Recht zu sich durch fristlose Kündigung vom Vertrag zu lösen. Die Kündigung hat dabei innerhalb von einem Monat zu erfolgen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, in welchem der Mandant Kenntnis von der Vertragsübernahme und der Person des Übernehmenden erlangt hat und er vom Makler oder dem Übernehmenden in Textform über sein nach dem vorliegenden Abschnitt bestehendes Kündigungsrecht belehrt wurde.

 

8. Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen

 

(1) Sollte eine bestehende oder künftig in den Vertrag aufgenommene Bestimmung, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, rechtsunwirksam sein oder werden, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile davon unberührt bleiben soll. Dies gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder einer erkennbaren Regelungslücke des Vertrages. Die Parteien vereinbaren in diesem Falle, dass eine Regelung gelten soll, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden.

 

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist Hamburg, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder der Mandant seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Es findet deutsches Recht Anwendung.

 

(3) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Maklervertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses

Schriftformerfordernisses.

 

(4) Der vorliegende Vertrag tritt an die Stelle aller bisherigen vertraglichen Bestimmungen und Abrede der Parteien und ersetzt diese. Mündliche Nebenabreden zu dem vorliegenden Vertrag oder den zukünftig vermittelten Versicherungsprodukten bestehen nicht.

 

(5) Widerstreitende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, welche abweichende oder entgegenstehende Regelungen enthalten, sind unbeachtlich. Es gelten ausschließlich die hier vereinbarten vertraglichen Regelungen